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 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Allgemeines

- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die

Firma

Discjockey Christian Mörsdorf

Mobiler DJ-Service-Discjockey & Entertainment

Zur Tannenburg 18 - 66280 Sulzbach

Steuernummer 040/250/17531

als Auftragnehmer bezeichnet.

- Veranstalter, Kunden, Mieter von Equipment werden als Auftraggeber bezeichnet.

- Equipment ist die Bezeichnung für Tonanlagen, Lichtanlagen, CD Player, Controller, Case, Mobiler

   DJ-Tisch, Stative, Kabel, Schaltpulte, Laptop, USB Sticks, Festplatten, CD und DVD

   und weitere Tonträger, Fernbedienungen sowie Werbebanner.

- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung, auf alle geschlossenen

  Verträge und Auftragsbestätigungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im Bereich DJ

  Booking, Mobile Diskothek, Dienstleistung sowie Vermietung.

- Zu den schriftlichen Formen gehört auch der E-Mail Verkehr beider Vertragsparteien.


§2 Vertragsgegenstand

- Es gelten die im entsprechenden Vertrag des Auftragnehmers oder Auftrag vereinbarten

   Konditionen.

- Die Vertragsarten des Auftrags Nehmers sind Booking Verträge, Mietverträge,

   Veranstaltung Verträge, und Vermittlungsverträge.


§3 Vertragsabschluss und Widerruf (A)

- Alle Angebote des Auftrags Nehmers sind freibleibend sowie unverbindlich und haben eine Gültigkeit

   von 30 Tagen ab dem Datum der Angebotsabgabe.

- Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt durch die schriftliche Zusendung der Auftrags Bestätigung

   durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber oder durch beidseitige schriftliche Unterzeichnung

   des entsprechenden Vertrages zustande.

- Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt nicht zustande, wenn der Auftraggeber sich in

  Zahlungsverzug einer vertraglich vereinbarten Anzahlung und mehr als 14 Tage nach

  Rechnungsstellung befindet. Dies stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar, die zu einer

  Vertrags Unwirksamkeit führt.

- Die AGB des Auftragnehmers finden mit Vertragsabschluss Anwendung, sind und gelten vom

  Auftraggeber als anerkannt.

- Der Auftraggeber erhält eine Ausfertigung des Vertrages, sowie eine Ausfertigung der AGB.

- Mündliche Zusagen oder mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen für ihre Gültigkeit in

  schriftlicher Form festgehalten werden.

- Bei Mietverträgen, Kooperationsverträgen oder Vermittlungsverträgen gelten besondere

   Konditionen, die im einzelnen im jeweiligen Vertrag festgehalten sind.

- Der Auftraggeber hat das Recht, einen bereits geschlossenen Vertrag jederzeit zu kündigen, zu

  stornieren oder vom Vertrag zurück zu treten. Die Kündigung, Stornierung oder der Rücktritt muss

  schriftlich erfolgen und vom Auftragnehmer schriftlich angenommen und bestätigt werden.


- §4 Leistungserbringung und Haftung

- Der Auftraggeber haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen-

  und Sachschäden sowie für ein Schaden, der nicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges

  Verhalten durch den Auftragnehmer verursacht wurde.

- Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine angemessene Stromversorgung zu Verfügung zu stellen.

- Dies beinhaltet mindestens einen 16 CEE Stromanschluss oder 3 einzelne, voneinander

  unabhängige 16A Stromkreise. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer geeignete

  Feuerlöscheinrichtungen oder Feuerlöschmittel, jedoch mindestens ein Feuerlöscher mit geeigneter

  Brandklasse unentgeltlich vor, während und nach der Leistungserbringung zur Verfügung zu

  stellen.

- Sollten während des Zeitraums der Leistungserbringung Geräte, Tonanlage oder Lichtanlage

  ausfallen, die zu einem Komplettausfall der Gesamtanlage führen, ist der Sachbestand der

  Nichterfüllung des Vertrages gegeben und somit beschränkt sich die Haftung auf die festgelegte

  Gage. Dies gilt nicht bei Fremdeinwirkung.

 Der Auftraggeber haftet nicht bei Auftritts Hindernissen wie Höhere Gewalt, wobei Krankheit, auch

  von mehreren Personen, höherer Gewalt gleichsteht. Ein Anspruch auf die vereinbarte Gage

  besteht dann nicht.

- Der Auftraggeber versorgt verpflichtend während der Leistungserbringung das eingesetzte

  Personal oder das Team vom Auftragnehmer mit nicht alkoholischen Getränken und angemessener

  Mahlzeit, unentgeltlich.

- Die Leistungserbringung kann durch jeden beliebigen Discjockey intern sowie extern, Dienstleister

  oder Partner im Network des Auftragnehmers erbracht werden.

- Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer umfasst die Anlieferung und den Aufbau der

  vereinbarten Leistung, die Durchführung der vereinbarten Leistung sowie den Abbau und den

  Abtransport der vereinbarten Leistung. Der Aufbau findet, wenn nicht anderes vereinbart wurde

  unmittelbar vor der Leistungserbringung statt. Sollte Aufbau oder Abbau zu einer anderen Zeit

  vereinbart sein, so trägt der Auftraggeber die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert

  geregelt und schriftlich fixiert.

- Im Falle, dass Equipment des Auftragnehmer, nicht unmittelbar nach der Leistungserbringung

  abtransportiert werden kann, da der Auftraggeber eine andere Zeit vereinbart hat, ist der

  Auftraggeber verpflichtet, das noch vorhandene Equipment des Auftragnehmer vor fremden

  Zugriff, Diebstahl oder Brand sowie vor Sachbeschädigung, durch einschließen in einen geeigneten

  Raum, zu sichern und zu schützen. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für Schäden am

  Equipment des Auftragnehmer die durch Diebstahl, Sachbeschädigung oder Brand, unabhängig

 von Höherer Gewalt, entstanden sind und hat den Schaden schnellstmöglich zu ersetzen.

  Dies gilt auch wenn der Auftraggeber seiner Sicherungspflicht und Schutzpflicht nachgekommen ist.

  Bei Diebstahl oder Sachbeschädigung ist unmittelbar die Polizei sowie der Auftragnehmer zu

  informieren und Strafanzeige ist zu stellen.


- §5 Vertrags Abschluss und Widerruf (B)

- Bei Kündigung, Stornierung oder Rücktritt eines bereits rechtsverbindlich geschlossenen Vertrages

  durch den Auftraggeber, erhebt der Auftragnehmer eine Stornogebühr, ist wie folgt

  berechnet:

                  Bis 30 Tage vor dem Auftrags Beginn 25% vom Vertragswert / Gage / Honorar

                  Bis 20 Tage vor dem Auftrags Beginn 50% vom Vertragswert / Gage / Honorar

                  Bis 7 Tage vor dem Auftrags Beginn 100% vom Vertragswert / Gage / Honorar

- Bei Bahr Zahlung durch den Auftraggeber, nach Vertragserfüllung des Auftragnehmers, erhält

  der Auftraggeber eine Quittung über die vereinbarte Höhe des Zahlungsbetrages sowie eine

  dazugehörige Rechnung. Hierfür sind dem Auftragnehmer Firma, Name oder Vorname sowie die

 aktuelle Anschrift im Vorfeld bekannt zu machen.


- §6 Gebühren / GEMA / Lizenzen 

- Der Auftraggeber alleine ist für die Anmeldung und Zahlung der entsprechenden anfallenden

  Gebühren an die GEMA verantwortlich.

- Informationen zur GEMA können unter www.GEMA.de abgerufen werden.

- Der Auftragnehmer spielt folgende Tonträger: MP3 Dateien auf Festplatte, CD und USB Stick,

   Laptop.

- Für Rückfragen durch die GEMA sowie für die Gebührenberechnung der GEMA ist dies anzugeben

  und zu berücksichtigen.

- Das Recht zum abspielen von hier nicht aufgeführten Tonträger behält sich der Auftragnehmer vor.


- §7 Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

- Es gilt das anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland.

- Alle Verträge und AGB unterliegen dem Deutschen Recht.

- Die Deutsche Sprache ist Vertrags-und Verhandlungsgegenstand.

- Gerichtsstand für beide Vertragsparteien, somit gesetzlich zulässig, ist Saarbrücken.

- Sollten einzelne aufgeführten Bestimmungen der AGB des Auftragnehmers nicht gültig oder

  unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen nicht davon berührt.

- Sollten einzelne aufgeführten Bestimmungen der AGB des Auftragnehmers nicht gültig oder

  unwirksam sein oder werden, so gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen.

- Alle unwirksamen Bestimmungen werden dann in ihrem Zweck in recht wirksamer Weise erfüllt

  und umgeschrieben.


Diese AGB der Firma Discjockey

Christian Mörsdorf

sind Stand Januar 2024